Der Weg zum Logopäden
Terminvereinbarung
Sie bemerken Auffälligkeiten in der Sprache, beim Sprechen der Stimme oder dem Schlucken, lassen Sie sich vorerst von Ihrem Arzt beraten.
Um logopädische Therapie zu erhalten ist in der Regel eine Heilmittelverordnung erforderlich. Diese erhalten Sie von Ihrem Arzt (Allgemeinmediziner, Kinderarzt, Neurologen, HNO-Arzt, Zahnarzt oder Kieferorthopäden).
Sie sind nicht mobil oder benötigen aus anderen Gründen einen Hausbesuch, lassen Sie dies von Ihrem Arzt auf der Verordnung vermerken. Hausbesuche können im Radius von bis zu 20km und nach Vereinbarung wahrgenommen werden.
Nach Erhalt einer Heilmittelverordnung können Sie einen Termin vereinbaren. Telefonisch sind wir innerhalb unserer Öffnungszeiten unter 038…. erreichbar. Auch über WhatsApp sind wir unter der 01 zu erreichen. . Außerhalb der Telefonzeiten haben Sie die Möglichkeit, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen, uns schriftlich per Mail unter … oder über unser Kontaktformular zu kontaktieren. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.


Erstgespräch und Diagnostik
Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin ggf., wichtige Unterlagen, wie Arztbriefe, Entlassungsberichte o.Ä. mit, falls Sie diese vorliegen haben.
In einem ersten Gespräch lernen wir uns kennen. Hierbei steht Ihr Anliegen im Vordergrund. Nach einer ausführlichen, störungsspezifischen Diagnostik wird ein auf Sie und Ihr Anliegen abgestimmter Behandlungsplan erstellt und weitere Termine vereinbart.
Terminabsagen
Um Ihnen eine erfolgreiche logopädische Behandlung gewährleisten zu können, ist eine regelmäßige und aktive Teilnahme Voraussetzung. Es liegt daher in Ihrem Interesse die vereinbarten Behandlungstermine zuverlässig wahrzunehmen. Sollten Sie vereinbarte Termine aus dringlichen Gründen nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns diese spätestens 24 Stunden im voraus mitzuteilen.
Bitte beachten Sie, dass nur telefonische oder persönliche Absagen berücksichtigt werden!







Behandlungskosten
Für gesetzlich Versicherte
Wenn Ihr Arzt die Notwendigkeit einer logopädischen Therapie fest- und eine Heilmittelverordnung ausgestellt hat, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Behandlung. Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr müssen eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des Kassensatzes plus 10,- Euro pro Verordnung entrichten.
Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung des Eigenanteils befreit. Es besteht die Möglichkeit sich durch die Krankenkasse von der Zuzahlung befreien zu lassen. Dies veranlassen Sie eigenständig bei Ihrer Krankenkasse.
Für privat Verischerte/Selbstzahler
Für die Abrechnung mit Privatpatientinnen und Privatpatienten bestehen – anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen – keine Vergütungsvereinbarungen.
Die Behandlung von Privatpatienten erfolgt aufgrund eines Vertrags zwischen Praxis und Patient, nicht zwischen Praxis und Krankenkasse. Mit Beginn der Behandlung besprechen wir daher mit jedem privat versicherten Patienten die voraussichtlich anfallenden Behandlungskosten und schließen einen Dienstvertrag über die logopädische Behandlung mit Vereinbarung der Vergütungshöhe ab.
Kontaktformular
Anfahrt & Anschrift
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